Donnerstag, 27. Juli 2017

Gutes Sterben – Falscher Tod

Freiburg: Museum für Neue Kunst
noch zu sehen bis 24. September

Sterben gehört zum Leben. Und doch existiert der Tod für uns nur als Leerstelle. Keiner weiß, wie es ist, tot zu sein. Aber das Wissen um unsere Endlichkeit macht uns Angst. Mit „Gutes Sterben – Falscher Tod“ widmet das Museum für Neue Kunst dieser zutiefst existentiellen Thematik eine Ausstellung. Zu sehen sind Arbeiten zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler, die sich in ihrem Werk mit dem Sterben, dem Tod und den Toten auseinandersetzen.

Manche Kunstwerke sprechen vom Ekel vor dem Tod, andere zeugen von einer gewissen Faszination am Sterben. Einige Künstlerinnen und Künstler beziehen sich auf ihren eigenen Tod, der unwillkürlich eines Tages eintreffen wird: Sie nehmen ihn an oder lehnen ihn ab, karikieren ihn oder protestieren gegen ihn. Manche der Exponate mögen schmerzhaft und schockierend wirken – in ihrem Entstehungskontext haben sie mitunter gesellschaftliche Debatten ausgelöst und sind auch heute nicht unumstritten. Die gezeigten Werke fordern auf, dort hinzuschauen, wo wir vielleicht lieber wegschauen möchten. Sie geben dem Sterben ein Stück Sichtbarkeit zurück.

Mit der Ausstellung „Gutes Sterben – Falscher Tod“ kooperiert das Museum für Neue Kunst mit dem Museum Natur und Mensch, das zeitgleich die Ausstellung „Todsicher? Letzte Reise ungewiss.“ zeigt.

Dienstag, 6. Juni 2017

Der Tod der Geliebten

Tod der Geliebten
Er wußte nur vom Tod was alle wissen:
daß er uns nimmt und in das Stumme stößt.
Als aber sie, nicht von ihm fortgerissen,
nein, leis aus seinen Augen ausgelöst,

hinüberglitt zu unbekannten Schatten,
und als er fühlte, daß sie drüben nun
wie einen Mond ihr Mädchenlächeln hatten
und ihre Weise wohlzutun:

da wurden ihm die Toten so bekannt,
als wäre er durch sie mit einem jeden
ganz nah verwandt; er ließ die andern reden

und glaubte nicht und nannte jenes Land
das gutgelegene, das immersüße -.
Und tastete es ab für ihre Füße.

Rainer Maria Rilke (1908)

Mittwoch, 12. April 2017

Übergabe einer Urne

Es gibt manchmal Situationen, in denen Angehörige am liebsten die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen oder an einen Ort bringen möchten, der kein Friedhof ist. Dies ist sowohl laut Deutschem als auch laut Bayerischem Bestattungsgesetzt verboten. Ob die Urne den Angehörigen für einen Transport vom Krematorium zum Friedhof ausgehändigt wird, hängt von der Kulanz des Bestattungsunternehmens ab. Falls es der Fall ist, wird den Angehörigen ein Formular zur „Übergabe einer Urne“ ausgehändigt. In diesem Dokument wird der Name des Verstorbenen genannt, das Bestattungsinstitut und der Friedhof, auf dem die Urne die letzte Ruhestätte bekommt.
Der Text lautet: Der Angehörige verpflichtet sich zur Einhaltung des Deutschen einschließlich des Bayerischen Landes-Bestattungsgesetzes bis zur Urnenbeisetzung der oben genannten Urne in „Ort des Friedhofs“. Der Angehörige verpflichtet sich weiterhin die Urne auf direktem Weg zur Beisetzung nach „…“ zu überführen.
Sobald die Urne auf dem ausgewählten Friedhof angekommen ist, schickt die Friedhofsverwaltung eine Bestätigung an das Krematorium, das die Urne beigesetzt wurde.

Sonntag, 11. Dezember 2016

NOVEMBER ENDE

Ich schaue dem Sterben zu
Ich schaue tief
In die Seele des Endes
Es fällt ein Blatt
zu Staub
Und trägt der Wind es fort
Wohin
Zu den Geistern des Todes
Zum Gott der Sonne
Oder ins Nichts
Da
Wo wir aufhören zu denken
Da
Wo wir empfinden
Kein Wort uns führt
Die stumme Stimme
Tränen aus dem Herzen bricht
Da
Verstehst du Leben

von Christin Leslie Sokoll (2016)

Dienstag, 29. November 2016

Hoffnung in der Trauer

Beerdigung einer afrikanischen Frau – sie und ihre erwachsenen Kinder haben schon länger in Deutschland und England gelebt. Die Kinder haben besondere Wünsche – eine Neffe möchte ein paar Worte sprechen, einige Bilder von ihr sollen gezeigt werden und auch eine Tochter möchte noch etwas sagen. Deren Rede ist immer wieder von lautem Weinen unterbrochen, sie ist fast nicht zu verstehen, ich höre immer nur ‚I am so sorry …‘ Auch am Grab klagt sie weiter, möchte die Asche ihrer Mutter sehen. Als ich mich später verabschiede sagt sie traurig und auch verwundert: „It is over now??“ Und ich antworte ihr: „It is over, she is with God“.
Ob ihr diese Antwort geholfen hat – ich weiß es nicht. Ihr lautes Klagen hat mich verunsichert, dieser offene Ausdruck der Trauer ist mir eher fremd und ich weiß nicht wirklich, wie ich reagieren soll. Und doch – ein bisschen beneide ich sie, dass sie so offen und laut klagen kann, ihrem Schmerz Ausdruck geben kann.
Normalerweise erlebe ich eher eine gedämpfte Trauer, den Wunsch der Angehörigen, ihren Schmerz nicht zu zeigen, am Grab nicht zu weinen. Und ich erlebe es bei mir selbst. Für das Requiem meiner Freundin hatte ich die Fürbitten formuliert, habe sie aber nicht selbst gesprochen, weil ich meine Tränen nicht vor aller Augen zeigen wollte.
Warum sind uns in unserer Kultur Tränen und Trauer so peinlich, dass wir uns dafür entschuldigen, selbst wenn der Tod eines geliebten Menschen uns sehr schmerzt, wenn Menschen das Gefühl haben, dass ihnen mit dem Tod die Hälfte des Lebens genommen ist, wenn die Aufgabe, den Tod zu begreifen, einen neuen Alltagsrhythmus und so etwas wie eine neue Identität – nicht mehr Ehefrau von ….. oder Sohn von ……. sondern …? – zu finden die eigene Kraft fast übersteigt?
Liegt es daran, dass wir unsere Hilflosigkeit angesichts der Trauer nicht spüren wollen oder können? Durch den Tod eines geliebten Menschen ist ein Loch in das eigene Leben gerissen, sind wir mit Schmerz konfrontiert – einem Schmerz, der keinem von uns erspart bleibt und den wir doch so gut wie möglich zu verdrängen suchen.
Im Brief an die Thessalonicher schreibt Paulus: „Wir wollen euch über die Verstorbenen nicht in Unkenntnis lassen, damit ihr nicht trauert wie die anderen, die keine Hoffnung haben. Wenn Jesus – und das ist unser Glaube – gestorben und auferstanden ist, dann wird Gott durch Jesus auch die Verstorbenen zusammen mit ihm zur Herrlichkeit führen.“ (2 Thess 4,13.14)
Menschen die den Glauben nicht kennen gelernt haben sagen mir, dass es schön ist und hilft, wenn man hoffen und glauben kann, dass die Verstorbenen bei Gott sind und wir – in der Gemeinschaft der Heiligen – hier und nach dem eigenen Tod mit ihnen verbunden sind.
Wenn ich eine Beerdigung halte, vor der mir die Angehörigen gesagt haben, „Der Verstorbene war katholisch, aber wir sind nicht religiös“, spüre ich oft trotzdem, dass die Botschaft von der Auferstehung, von der Vollendung dieses Lebens in Gott so etwas wie Trost spendet. Mir kommt es manchmal so vor, als ob Angehörige sozusagen an meinen Glauben ‚andocken‘, daraus Trost schöpfen, dass ich daran glauben kann – so dass ich mir manchmal wie eine ‚stellvertretend Glaubende‘ vorkomme und mich freue, auf diese Weise ein wenig Trost schenken zu können.
Andrerseits erlebe ich, dass die Hoffnung gegen die Trauer ausgespielt wird. Paulus erwartet nicht, dass Christen nicht trauern – sondern dass die Trauer von der Hoffnung begleitet und verändert wird. Wenn Menschen im hohen Alter oder nach langer Krankheit sterben, sprechen wir oft davon, dass sie jetzt erlöst sind. Und auch bei Trauernden ist oft ein Gefühl der Erleichterung, der Erlösung da – weil das Leiden für diesen geliebten Menschen beendet ist. Das heißt aber nicht, dass damit die eigene Trauer verschwunden ist – und es kann sehr weh tun, wenn wohlmeinende Freunde in ihren Beileidsbezeugungen allein auf die Erlösung und Vollendung des Verstorbenen eingehen. Der Schmerz darüber, dass dieser Mensch im eigenen Leben fehlt, der bleibt und muss durchlebt werden. Und wenn Freunde, die die Hoffnung auf die Auferstehung und die Vollendung bei Gott teilen, bei dem Trauernden bleiben und in dieser Hoffnung auch den Schmerz und die Hilflosigkeit aushalten – statt mit schnellen tröstenden Worten darüber hinweg zu gehen – dann spenden sie wirklichen Trost – aus dem eigenen Glauben und der gemeinsamen Hoffnung heraus.
Auch der Glaube und die Hoffnung der verstorbenen Person kann Hoffnung schenken. Ein kostbares Geschenk für die Hinterbliebenen ist es, wenn Sterbende ihrer eigenen Überzeugung und ihrer Hoffnung auf Gott Ausdruck geben können.
So eine Hoffnung über den Tod hinaus fand ich im Text der folgenden Todesanzeige, die im Mai 2015 erschien:
Herr, du hast gerufen …sieh hier bin ich
Hiermit gebe ich meinen Schritt vom Tod zum bleibenden Leben bekannt.

HANS PIETSCHMANN
Schulpfarrer i.R.
……..
Zu einer österlichen Eucharistiefeier lade ich ein in der Kirche ….

In Zuversicht und Trauer
……..

Diesen Text hat meine Cousine Schwester Monika Uecker (CJ) geschrieben. Sie ist Ordensfrau in der Congregatio Jesu und arbeitet im Team von St. Michael, Zentrum für Trauerseelsorge, Frankfurt (Bistum Limburg)

Dienstag, 18. Oktober 2016

Hospizverein - Hospiz DaSein

Die Hospizvereine machen eine sehr gute und sehr sinnvolle Arbeit, ich glaube es würde mir in dieser Hinsicht niemand wiedersprechen. Meistens werden die Hozpizvereine von Spenden finanziert und sehr viel Arbeit wird von Ehrenamtlichen geleistet. Eine meiner besten Freundinnen ist 2009 im Hospiz Schöneberg-Steglitz in Berlin verstorben.

Heute möchte ich auf eine Veranstaltung vom ambulanten Hospiz in München DaSein aufmerksam machen. Es ist ein Abend, an dem Märchen und Geschichten vorgetragen werden:

Tod und Leben – Frei vorgetragene Märchen und Geschichten
Der Tod und das Thema Sterblichkeit gehören untrennbar zum Leben. In dem bewussten Umgang damit liegt eine Chance für ein erfüllteres Leben. Lassen Sie sich an diesem Abend mit berührenden bis humorvollen Geschichten und Märchen unterhalten. Die Geschichten werden "frei" vorgetragen, d.h. hier wird nicht vorgelesen!

Der Eintritt wird zu 100% für den Hospizverein Dasein e.V. gespendet.

Ort: Hospizdienst Dasein. e.V., Karlstr. 56-58, 1. Stock, 80333 München
Datum: Dienstag, 29.11.2016 - Einlass 18:30 Uhr - Beginn 19:00 Uhr
Eintritt: € 15 / Ermäßigt € 10
Veranstalter: Ramin Bastani

Anmeldung: Bitte per E-Mail unter info@erzaehlzeug.de (URL zur Veranstaltung: http://erzaehlzeug.de/2016/10/09/veranstaltungshinweis/)

Freitag, 30. September 2016

Bestattungsknigge

Im Frühjarh habe ich mich aufgemacht den Pilgerweg Via Baltica zu laufen. Im April bin ich von Swinemünde bis Rostock gekommen und im September habe ich meinen Weg fortgesetzt, diesmal allerdings mit dem Fahrrad und meine letzte Station war Hamburg. Im nächsten Jahr geht es weiter ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad weiß ich noch nicht.
Ich hatte das Glück ab und zu in Pilgerunterkünften (oft Gemeindehäuser der evgl. Kirche) schlafen zu dürfen und in Grevensmühlen fand ich ein Büchlein "Bestattungsknigge" in einem Gemeindehaus, herausgegeben von der Friedhofsgärtnerei Lübeck eG. Grevensmühlen ist ca. 50 km von Lübeck entfernt, dennoch hat es mich gewundert, dass die Friehfosgrätnerei Lübeck so einen großen Radius abdeckt.
Was mich aber eigentlich gewundert hat, ist die Tatsache, dass wohl niemand mehr weiß wie man sich auf einer Beerdigung zu verhalten hat. Das Büchlein beschreibt in 5 Kapiteln die wichtigsten Verhaltensregeln auf einer Bererdigung: 1) Kondolenzbriefe und Todesanzeigen 2) Blumen und Geldsprenden 3) Die passende Kleidung 4) Bestattungsrituale und 5) Der Leichenschmaus. Nachzulesen unter http://www.bestattungsknigge.de/.
Vielleicht ist es eine gute Idee, denn wenn die Familien und Lebensgemeinschaften im ländlichen Gebiet auseinanderfallen, dann ist auch die Generationenfolge unterbrochen, in der dises kulturelle Wissen weitergegeben wird. Bestattungsknigge (png, 1,017 KB)

Freitag, 12. Februar 2016

Verschollen

Ich glaube, am schwersten ist es zu ertragen, wenn ein Mensch vermisst ist. Vier meiner Freunde starteten 1986 von Südfrankreich aus einen Segeltörn und kamen nie in einem Hafen an. Dreißig Jahre ist es jetzt her, alle sind schon seit Jahren als tot erklärt worden, doch die Hoffnung wird nie ganz aufhören, dass sie doch noch leben. Es gibt ein Verschollenheitsgesetz von 04.07.1939, letzte Änderung vom 31.8.2015, welches die rechtlichen Dinge regelt. Obwohl es nur ein schwacher Trost ist, sind für die Angehörigen lebenserhaltende Dinge wie eine Witwenrente oder Erbschaftangelegenheiten mit der Ausstellung der Sterbeurkunde verbunden. Im § 3 (1) ist folgendes festgelegt. Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Den gesamten Text findet man auf https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/verschg/gesamt.pdf.

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