zu erledigen - Gerichtsmedizin

Dienstag, 6. April 2010

zu erledigen - Gerichtsmedizin

Wir haben ein Gefühl dafür, wie alt ein Mensch werden kann. Das führt auch leider dazu, dass Tötungsdelikte an Menschen über 60 Jahren fast nicht mehr aufgeklärt werden, da niemand sich ernsthaft darum kümmert, warum dieser Mensch gestorben ist. Aber das ist ein anderes Thema. Wenn ein junger Mensch stirbt, dann tritt als erstes die Gerichtsmedizin in Aktion. Mein Bruder ist vor 3 Jahren an seinem 2. Herzinfarkt mit 51 Jahren gestorben. Er war mit dem Fahrrad unterwegs als ihn der Herzinfarkt traf. Spaziergänger haben ihn erst nach Stunden gefunden. Die Ärzte von der Gerichtsmedizin haben eine Autopsie vorgenommen, und dann einen natürlichen Tod festgestellt. Doch es hat sehr lange gedauert, bis wir meinen Bruder danach beerdigen konnten. Es ist für die Angehörigen ein sehr belastender Zustand, wenn die Beerdigung erst nach 2 Monaten, wie bei meinem Bruder, stattfinden kann. Ich wünsche allen Menschen, dass sie nicht in die Situation kommen.

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