Übergabe einer Urne
Es gibt manchmal Situationen, in denen Angehörige am liebsten die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen oder an einen Ort bringen möchten, der kein Friedhof ist. Dies ist sowohl laut Deutschem als auch laut Bayerischem Bestattungsgesetzt verboten. Ob die Urne den Angehörigen für einen Transport vom Krematorium zum Friedhof ausgehändigt wird, hängt von der Kulanz des Bestattungsunternehmens ab. Falls es der Fall ist, wird den Angehörigen ein Formular zur „Übergabe einer Urne“ ausgehändigt. In diesem Dokument wird der Name des Verstorbenen genannt, das Bestattungsinstitut und der Friedhof, auf dem die Urne die letzte Ruhestätte bekommt.
Der Text lautet: Der Angehörige verpflichtet sich zur Einhaltung des Deutschen einschließlich des Bayerischen Landes-Bestattungsgesetzes bis zur Urnenbeisetzung der oben genannten Urne in „Ort des Friedhofs“. Der Angehörige verpflichtet sich weiterhin die Urne auf direktem Weg zur Beisetzung nach „…“ zu überführen.
Sobald die Urne auf dem ausgewählten Friedhof angekommen ist, schickt die Friedhofsverwaltung eine Bestätigung an das Krematorium, das die Urne beigesetzt wurde.
Der Text lautet: Der Angehörige verpflichtet sich zur Einhaltung des Deutschen einschließlich des Bayerischen Landes-Bestattungsgesetzes bis zur Urnenbeisetzung der oben genannten Urne in „Ort des Friedhofs“. Der Angehörige verpflichtet sich weiterhin die Urne auf direktem Weg zur Beisetzung nach „…“ zu überführen.
Sobald die Urne auf dem ausgewählten Friedhof angekommen ist, schickt die Friedhofsverwaltung eine Bestätigung an das Krematorium, das die Urne beigesetzt wurde.
Grabrednerin - 12. Apr, 21:11