Paliativer Behandlungsplan
Die Möglichkeit eines palliativen Behandlungsplans habe ich erst vor wenigen Tagen kennengelernt. Die Patientenverfügung dagegen ist inzwischen sehr gut bekannt. Die Festlegung der eigenen Wünsche am Ende des Lebens in einer Patientenverfügung setzt voraus, dass ich bei klarem Verstand und wachem Bewusstsein bin. Was ist jedoch mit all den Menschen, die entweder durch Krankheit, Unfall oder sogar von Geburt an diesen wachen Zustand verloren haben oder nie hatten? Sicher, diese Menschen haben einen gesetzlichen Betreuer, der im besten Fall sich wirklich kümmert. Kann dieser Betreuer doch wirklich wissen oder zumindest erahnen was der ihm anvertraute Mensch wünscht? Hier gibt es eine Grauzone, auch wenn die Betreuer nur aus Unwissenheit auf so eine Situation nicht vorbereitet sind. Es bedarf einer hohen Aufmerksamkeit, einer großen Fürsorge, die eher erahnt als weiß, was Mensch wünscht, der nicht mehr für sich selber sprechen und entscheiden kann. Eine Möglichkeit ist der palliative Behandlungsplan, der auch den Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen hilft, das richtige zu tun. Im Gespräch mit dem Patienten, den Mitarbeitern, der Familie können gewünschte und nicht gewünschte Notfallmaßnahmen festgelegt werden. Denn die meisten von uns, wie ich auch, haben nur den Grundkurs im Hellsehen absolviert.
palliativer_behandlungsplan (pdf, 770 KB)
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Grabrednerin - 7. Jan, 13:54