Freitag, 12. Februar 2016

Verschollen

Ich glaube, am schwersten ist es zu ertragen, wenn ein Mensch vermisst ist. Vier meiner Freunde starteten 1986 von Südfrankreich aus einen Segeltörn und kamen nie in einem Hafen an. Dreißig Jahre ist es jetzt her, alle sind schon seit Jahren als tot erklärt worden, doch die Hoffnung wird nie ganz aufhören, dass sie doch noch leben. Es gibt ein Verschollenheitsgesetz von 04.07.1939, letzte Änderung vom 31.8.2015, welches die rechtlichen Dinge regelt. Obwohl es nur ein schwacher Trost ist, sind für die Angehörigen lebenserhaltende Dinge wie eine Witwenrente oder Erbschaftangelegenheiten mit der Ausstellung der Sterbeurkunde verbunden. Im § 3 (1) ist folgendes festgelegt. Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Den gesamten Text findet man auf https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/verschg/gesamt.pdf.

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